Schülerbeförderungssatzung beim „Wechsel-Modell“
Wenn sich Eltern trennen, leben die Kinder oft im sog. „Wechsel-Modell“. Eine Hälfte des Monats bei der Mutter, die andere beim Vater. Unsere Schülerbeförderungssatzung berücksichtigt bisher aber nur einen Wohnort, von dem das Kind zur Schule fährt. Der Transport ist kostenlos. Der Bildungsausschuss hatte einen Antrag beschlossen, beide Wohnorte aufzunehmen, ebenfalls kostenlos. Freie Wähler, Grüne und der Abgeordnete Gumpricht hatten den Antrag in den Kreistag eingebracht.. Dabei kann es durchaus sein, dass ein Elternteil in einem anderen Kreis oder in Berlin wohnt. Deshalb haben die Fraktionen, die die Kooperation bilden (auch die FDP) beantragt, zuerst die Mehrkosten für den Kreis und den Bedarf, sowie die Kapazität zu ermitteln. Wenn das Kind z.B. mit dem Schülerspezialverkehr (Taxi) geholt werden muss, weil ein Bus nicht erreichbar ist, sind die Kosten erheblich. Die Einreicher haben die Beratung in den Ausschüssen abgelehnt. Der Kreishaushalt 2025 wurde vom Innenministerium nur mit der Auflage genehmigt, dass alle Investitionen als unverzichtbar und unabweisbar nachgewiesen werden müssen. Auch die Gemeinden haben für den Haushalt 2026 dringend gebeten, keine neue Leistungen zu beschließen. Denn wenn der Kreis höhere Kosten hat, bleibt ihm nur die Erhöhung der Kreisumlage. In den Ausschüssen hätte man den Antrag „verbessern“ können, z.B. durch Begrenzung auf die Kreisgrenzen oder eine Teilfinanzierung. Da die Mehrheit im Kreistag sich gegen die Verweisung ausgesprochen hatte, konnten wir den Antrag in der vorliegenden Form nur ablehnen. Politisch wird nun so getan, als ob diejenigen, die den Antrag abgelehnt haben, gegen die Interessen der Eltern gehandelt haben. Das ist falsch. Wir handeln im Interesse der Steuerzahler, also auch der Eltern. Leistungen zu fordern, ohne die Kosten zu kennen, ist einfach, aber nicht seriös.