Für Schulentwicklung und geringere Steuern / Entscheidung zur Erweiterung der Oberschule und für stabile Grundsteuern
In ihrer Sitzung am 17. Oktober 2024 hat die Gemeindevertretung von Fredersdorf-Vogelsdorf zwei wichtige Entscheidungen getroffen.
Zum einen wurde beschlossen, die kürzlich fertiggestellte Oberschule in den kommenden Jahren zu erweitern. Der westliche Gebäudeteil wird auf drei Geschosse aufgestockt, und die Schule erhält zwei weitere Klassenzüge. Dieser Schritt ist notwendig, um auf die unerwartet stark gestiegenen Schülerzahlen zu reagieren und die bestmögliche Lernumgebung für unsere Kinder zu schaffen. Ungünstig war es, dass so kurz nach Fertigstellung der neuen Oberschule der Landkreis seine Schätzung der Schülerzahlen deutlich nach oben korrigiert hat und nun dringender Handlungsbedarf entstanden ist. Daraus ergibt sich der Mehrbedarf an Schulplätzen.
Auch wenn der Umbau für Schule und Anwohner eine vorübergehende Herausforderung darstellt, überwiegen die langfristigen Vorteile: Die Erweiterung ermöglicht nicht nur eine flexible Reaktion auf den aktuellen Bedarf, sondern bereitet den Weg für eine gymnasiale Oberstufe (GOst) in unserer Gemeinde. Damit erhalten die Schüler nach der 10. Klasse die Wahl, das Abitur direkt vor Ort abzulegen.
Dieser Ausbau stärkt unsere Gemeinde als attraktiven Bildungsstandort und sichert die Möglichkeit, alle Schüler aus der Region wohnortnah zu unterrichten. So können wir vermeiden, dass Kinder aus Kapazitätsgründen in andere Gemeinden ausweichen müssen. Zudem trägt der Landkreis die Kosten für den Umbau.
Zum anderen haben wir die Hebesätze für die Grundsteuererhebung halbiert. Durch die bundesgesetzliche Änderung der Bemessungsgrundlage würden die Bürger sonst zukünftig die doppelte Grundsteuer bezahlen müssen. Das galt es zu verhindern. Im Durchschnitt werden die Bürger damit keine deutlichen Mehrbelastungen aus der Grundsteuer zu erwarten haben. Mit Halbierung der Hebesätze werden die Einnahmen aus Grundsteuer für die Gemeinde dennoch stabil bleiben. Es wird jedoch nicht auszuschließen sein, dass einzelne Grundstücke etwas mehr und andere etwas weniger Grundsteuer zu entrichten haben als bisher.