FDP Märkisch-Oderland

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Zum Streit um die Finanzierung der ambulanten Jugendhilfe

  • Im März 2019 wurde im Jugendhilfeausschuss ein einstimmiger Beschluss zur Finanzierung der ambulante Jugendhilfe gefasst, der durch die anstehende Kommunalwahl nicht mehr im Kreistag behandelt wurde. Es ist streitig, ob der 1. Beigeordnete Friedemann Hanke den Beschluss beanstandet hat. Hier muss nun der neue Kreistag endlich für Klarheit sorgen.

Hintergrund:

Bei der ambulanten Jugendhilfe, geht es um rund 500 Fälle, die vor Ort  betreut werden. Der Landkreis hat diese Aufgabe an freie Träger abgegeben. Bei den finanziellen Bedingungen besteht Handlungsbedarf, da diese teilweise auf Werten aus den 90er Jahren basieren. Der Landkreis bot den freien Trägern ursprünglich 15% für die Erstattung der indirekten Kosten an, die freien Träger forderten 30%. Der 1. Beigeordnete Friedemann Hanke war ursprünglich nicht bereit von den angebotenen 15% abzuweichen, da er sich damit an den Sätzen des ambulanten Bereiches des Sozialamtes orientiert. Seit Mai liegt nun aber ein Angebot der Verwaltung mit  20%iger Erstattung der indirekten Kosten vor.  Seither könnten die freien Träger den neuen Satz erhalten, wenn sie ihre alten Einzelvereinbarungen kündigen würden. Dies ist bisher jedoch nicht geschehen.

Ein Träger hat unabhängig von diesem Clinch zum 31. Dezember gekündigt, wird die Leistung jedoch noch bis Februar/März erbringen, sodass der Kreishaushalt bis dahin beschlossen sein könnte. Denn für diesen Bereich sind im Stellenplan 2020 fünf Stellen mit Kosten von 500.000€ vorgesehen. Diese Stellen würden unbefristet ausgeschrieben werden. Hierin sieht der 1. Beigeordneten Friedemann Hanke kein Problem, da er diese Sozialarbeiter später über natürliche Fluktuation in die Arbeit des Jugendamtes integrieren möchte, falls die Aufgabe in einiger Jahren zurück an einen freien Träger geht.

Da die 30%-Forderung umzusetzen, Mehrkosten von 700.000€ bis 1.000.000€ verursachen würde, denkt die Verwaltung über Alternativen nach. So könnte der Landkreis bei einer Rekommunalisierung der ambulanten Jugendhilfe die Leistung nach Angaben der Verwaltung für 48€ bis 52€ pro Stunde die Leistung selbst erbringen (was rechtlich möglich ist) und teilweise deutlich von den Sätzen der 30%-Forderung (50€-63€ pro Stunde) abweicht. Es gibt aktuell jedoch keinen Landkreis in Brandenburg, der die ambulante Jugendhilfe selbst erbringt.

 

Die Forderung der FDP-Kreistagsfraktion:

Der Landrat soll unverzüglich einen Kompromiss zur Finanzierung der freien Träger herbeiführen und dies nicht zu einer Machtfrage hochstilisieren. Die ambulante Jugendhilfe ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe und die Arbeit der freien Träger muss auskömmlich finanziert sein. Eine Rekommunalisierung der ambulanten Jugendhilfe lehnen wir ab, da Jugendhilfe und Verwaltung vom Geiste her nicht zusammenpassen. Perspektivisch ist über ein Ende der „Versäulung“ der Jugendhilfe nachzudenken, dies würde die vorliegende Thematik ersetzen.